Flottenkommando Gkdos 90/41 A4 Chefs. |
An Bord, den 21.4.41 |
Chefsache
nur durch Offizier
Nachrichtenanordnungen für Unternehmung "Rheinübung"
(Flotte Gkdos 100/41 A1 Chefs. v. 22.4.41.)
A.) Funkdienst:
I.) mit der Heimat: Gemäss Nachrichtenbefehl des Gruppenkommandos Nord bzw. West.
II.) innerhalb des Verbandes:
a) UK-Kanäle
1.) von Auslaufen bis 9. Mai 2400 Uhr: 10
2.) von 10. Mai 0000 Uhr bis 19. Mai 2400 Uhr: 15
3.) ab 20. Mai 0000 Uhr bis 5. Juni 2400 Uhr: 12
4.) ab 6. Juni 0000 Uhr bis 17. Juni 2400 Uhr: 18
5.) ab 18. Juni 0000 Uhr bis 2. Juli 2400 Uhr: 9
6.) ab 4. Juli 0000 Uhr bis 16. Juli 2400 Uhr: 13
7.) ab 17. Juli 0000 Uhr bis Beendigung bzw. bis zum befohlenen Zeitpunkt: 18
8.) während der Dauer von Brennstoff- oder Nachschubergänzungen sind Sonderkanäle für den unmittelbaren Verkehr von Schiff zu Troßschiff zu befehlen.
Der jeweils gültige Kanal bleibt als Querverbindung zwischen den Kriegsschiffen des Verbandes bestehen, solange sie sich in UK-Reichweite befinden und die UK-Verbindung notwendig ist.
b) Langwellen-Nahzone zum taktisden Zusammenarbeiten mit U-Booten:
1.) Montags: Lucie Toni
2.) Dienstags: Max Paula
3.) Mittwochs: Lucie
4.) Donnerstags: Nanni
5.) Freitags: Paula
6.) Sonnabends: Max Ida
7.) Sonntags: Max Lucie
Wellenwechsel; sofern nichts anderes im Einzelfall befohlen, um 0800 Uhr.
c) Langwellen-Nahzone zum Verkehr der Kriegsschiffe mit Späh- und Troßschiffen:
1.) Lucie Emil Max
2.) Lucie Max (Ausweichwelbe)
Quersummenzuteilung siehe Anlage 1.
III.) In Zusammenarbeit mit Flugzeugen:
1.) Bordflugzeugaufklärungswelle: Anton Dora
2.) Bordflugzeugwelle Bismarck: Anton Dora
3.) Bordflugzeugwelle Pr. Eugen: Anton Gustav
4.) Luftaufklärungswelle
5.) Kampffliegerwelle
6.) Peil-und Ausweichwelle
7.) Sprechwelle für Jagdschutz
werden durch Befehlsführendes Gruppenkommando mit F.T. befohlen, soweit nicht in NB's festgelegt.
IV.) Prisenfunkdienst:
Gemäss Sonderanweisung des OKM für Prisen heimischer Seestreitkräfte.
V.) Funkdienst der Trossschiffe und Begleittanker: gem. Anlage 2.
B.) Schlüsseldienst:
1.) gem. Nachrichtenbefehlen der Gruppenkommandos
2.) Sonderkurzsignale für Langwellen-Nahzone siehe Anl.3.
3.) Funkverkehr auf Langwellen-Nahzone verschlüsselt.
C.) Besondere Anordnungen:
1.) Die Langwellen-Nahzone der Ziffer II b) sind nur zu benutzen, wenn U-Boote am Funkverkehr beteiligt sind.
Sie liegen deshalb alle unter 1000 Meter.
2.) Im Optischen, UK- und Langwellen-Nahzone-Verkehr ist, sobald für den gesamten Verband einheitliche Bordzeit befohlen ist, diese zu Benutzen.
D.) Funkpeildienst:
1.) gem. Nachr. Befehle der Gruppenkommandos.
2.) S.B.-Anforderungen sind auf Küstenkurzwellen zu funken.
E.) E.S.-Dienst:
1.) Gemäß E.S.-Vorschrift.
2.) Turmdecken im Bereich eigener Kampfluftwaffe leuchtend gelb, ausserhalb dieses Bereiches grau. Greliches Anwendüngsbereich gilt für auf Bug und Heck aufgemalte Hakenkreuzflaggen.
3.) Fl.S.Z. (Buntfeuer) rot: April, Juni. weiß: Mai, Juli.
Anschlagen auf den Schiffen zugleich auf UK-Befehl der Verbandsführung.
Unterrichtung angesetzter Verbände durch befehlsführendes Gruppenkommando.
Fl.S.Z. (Buntfeuer) sind nur bei Zusammenarbeit mit Kampf-, nich Sicherungsverbänden zu zeigen.
Verteiler:
2. Skl Prüfnummer
Gr. West
Gr. Nord
Flotte
B.d.U. Op
B.d.K.
2. Adm. Flotte
Bismarck
Pr. Eugen
Gonzenheim
Kota Penang
Ermland
Belchen
Breme
Esso-Hamburg
Spichern
Reserve
Lothringen
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1
2-4
5-7
8-10
10-13
14-16
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Im Auftrage.
gez. Bormann.
Für die Richtigkeit:
[signed]
Oblt.M.A.u.N1
Anlage 1 zu Flotte Gkdos 90/41 A4 Chefs.v.21.4.
Quersummenzuteilung für Funkverkehr der Tanker und Troßschiffe.
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Bismarck
Pr.Eugen
Gonzenheim
Kota Penang
Ermland
Belchen
Breme
Esso-Hamburg
Lothringen
Spichern
Gneisenau
Scharnhorst
Heide
Weissenburg
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Anlage 2 zu Flotte Gkdos 90/41 A4 Chefs.v.21.4.41
Funkdienst der Troßschiffe und Begleittanker.
I. Funkverkehr mit der Heimat:
nach den Nahrichtenanordnungen der Gruppenkommandos.
II. Funkverkehr mit Seestreitkräften:
Unter teilweiser Änderung der von den Gruppenkommandos ursprünglich herausgegebenen Anordnungen wird folgendes befohlen:
a) Peilfunk zum Zusammentreffen:
Troßschiffe und Begleittanker besetzen zu Zeiten, zu denen sie gem. Op.Befehl auf Treffpunkt stehen Langwellen-Nahzone für jeweils 30 Minuten.
Das zu treffende Schiff, im Verbande das Führerschiff, eröffnet im Bedarfsfalle den Funkverkehr auf dieser Welle durch "w w w" mt eingestreuter fünfstelliger Zahlengruppe, deren Quersumme [ihm] im Op.Befehl festgelegt [zugeteilt] ist, beginnend mit geringster Senderenergie.
Dauer des Anrufes 1 Minute.
Die folgende minute ist für die Antwort der gerufenen Funkstelle vorgesehen. Schlachtschiffe benutzen, bis die Verbindung hergestellt ist, nur die ungeraden, Troßschiffe und Begleittanker, die geraden Minuten, gleichgültig, zu welcher Uhrzeit der Funkverkehr begonnen wird.
Erfolgt in der zwoten Minute keine Antwort, so ist der Anruf in der 3. Minute mit einer etwas grösseren Senderenergie zu wiederholen.
Sobald die gerufene Funkstelle den Anruf aufgenommen hat, antwortet sie in der folgenden geraden Minute mit "w w w" und eingestreuter fünfstelliger Zahlengruppe, deren Quersumme dem betr [ihrem] Schiff entspricht.
Auch bei der Antwort ist mit der geringsten Senderenergie zu beginnen, die in der nächsten Sendeminute bis 50 Prozent Ausstrahlung zu erhöhen ist, nis die Antword aufgenommen ist.
Die rufende Funkstelle antwortet mit der von ihr benutzten fünfstelligen Zahlengruppe und gibt mit Verkehrsabkürzung die Lautstärke, mit der sie das Troßschiff hört, um diesem die richtige Einregulierung seiner Sendestärke zu ermöglichen.
Die Verbindung ist als hergestellt anzusehen, wenn beide Funkstellen sich mit Lautstärke 2 hören.
Es sind gute Unteroffiziere für diesen Funkverkehr einzusetzen und die besten Empfänger mit voll aufgedrehter Lautstärkereglung zu benutzen.
Die Abgabe eines Peilfunkspruches durch das Troßschiff oder den Begleittanker wird von dem zu treffenden Schiff durch die Verkehrsabkürzung "qobs", angefordert.
Mit diesem Augenblick ist die Minutenzuteilung erledigt.
Die zur Abgabe aufgeforderte Funkstelle gibt einen Peilfunkspruch von etwa 10-12 fünfstelligen Zahlengruppen, dessen erste und letzte Zahlengruppe die dem funkenden Troßschiff oder Begleittanker zugewiesene Quersumme ergeben müssen.
Eien Empfangsbestätigung für diesen Peilfunkspruch erfolgt nicht, Neuanforderung durch die erneut gefunkte Verkehrsabkürzung "qobs".
Bis zu Insichtkommen und damit der Erledigung der Funkverbindung sind die Einstellungen an Sendern und Empfänger mit denen die Funkverbindung hergestellt worden war, nicht zu verändern, um Neuaufnahme des Funkverkehrs jederzeit ohne erneutes Anrufverfahren sicherzustellen.
b) Funkspruchaustausch:
Aufnahme der Funkverbindung erfolgt wie unter II a), sofer nicht bereits aufgenommen.
Die Abgabe eienes Funkspruches ist durch die Verkehrsabkürzung "qtc" anzukündigen, bestätigt durch die Gegenfunkstelle mit "k".
Funkspruchabgabe nach Durchgabefunkverfahren.
Schlüsselung nach M-Allgemein heimische Gewässer Funknamen nach G.F.L.
c) Wellenwechsel wird befohlen mit der Verkehrsabkürzung "qlns"...." = Langwellennahzone schalten auf ....Khz
3 Anlage zu Flotte Gkdos 90/41 A4 Chefs.v.21.4.41
Sonderkurzsignale für Langwelle-Nahzone.
Beta
Epsilon
Bruno
Cäsar
Nanni
Otto
Ulli
Öse Jot
Öse Karl
Öse Lucie
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Sammeln nach astronomischem Besteck
Sammeln nach gekoppeltem Besteck (Zahlen dabei = Sammelquadrat)
Haben Sie astronomisches Besteck ?
Ja
Nein
Starterlaubnis für Bordflugzeug
Keine Starterlaubnis
Aufklärung nach Plan ..... durch Bordflugzeug
Aufklärung nach Plan ..... durch Bordflugzeug
Aufklärung nach Plan ..... durch Bordflugzeug
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Alle Signale sind verschlossen zu funken und vom Empfänger zu wiederholen.
Einleitungszeichen: Punktzeichen
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